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Oberglatt ZH:
Kind von drei Pitbulls zu Tode gebissen
Oberglatt (ZH)
Ein 6-jähriges Kind ist in Oberglatt ZH
von drei American Pitbull Terriers
zu Tode gebissen worden.
Der türkische Bub war kurz vor 8.45 Uhr
allein auf dem Weg in den Kindergarten,
wie Kantonspolizeisprecher Werner Benz
an einer Medienkonferenz schilderte.
Das Kind wohnte mit seiner Mutter in
Oberglatt.
Der Kleine ging über einen Fussweg in
der Nähe des Waldrands durch ein
verschneites Feld.
Als er noch rund 200 Meter vom
Kindergarten entfernt war, fielen
unvermittelt drei
Hunde über den Knaben her
und bissen wild auf ihn ein.
Das Kind erlag seinen schweren
Bissverletzungen
noch am Ort des Geschehens.
Hunde eingeschläfert
Der Besitzer der Hunde lebt im Kanton
Zürich.
Mit seiner Freundin und
seinen insgesamt sechs Pitbulls
weilte der Italiener
zu Besuch bei Bekannten
in Oberglatt.
Wie drei der sechs «Kampfhunde»
aus dem Hause
der Bekannten entwischen konnten,
ist noch nicht ganz geklärt.
In Oberglatt heisst es,
sie seien aus einem Fenster gesprungen.
Die Hunde wurden noch am selben Tag
vom Tierarzt eingeschläfert.
(Bild: Archiv)

Die Hunde wurden kurz nach Mittag
eingeschläfert - mit dem Einverständnis
des Halters, wie Benz sagte.
Der 41-Jährige und seine Freundin wurden
festgenommen.
Es wird nun geklärt,
ob ein strafrechtlich relevantes
Verhalten
- etwa fahrlässige Tötung,
Verletzung der Sorgfaltspflicht
bei der Hundehaltung - vorliegt.
Auffälliges Verhalten?
Viele Fragen waren heute Abend noch offen.
So war noch unklar,
ob die Hunde bereits früher negativ
aufgefallen waren,
ob es für sie Auflagen gab wie etwa
Maulkorbpflicht.
Eine Anwohnerin erklärte gegenüber der
«Tagesschau» von SF DRS,
die Hunde seien
schon mehrmals
aufgefallen.
Es sei auch schon reklamiert worden,
die Hunden gehörten an die Leine.
Sorgfaltspflicht-Verletzung
In der Schweiz ist es in der Vergangenheit
immer wieder zu Vorfällen gekommen,
bei denen Hunde Kinder attackierten
und schwer verletzten.
Für Aufsehen sorgte im März 2001 ein Fall
vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH.
Ein Hundehalterin wurde freigesprochen,
nachdem
ihr Rottweiler im Februar 2000
ein Mädchen angegriffen hatte.
Weil der Hund von einer Freundin ausgeführt
wurde,
liess das Gericht den Vorwurf
der Sorgfaltspflicht-Verletzung fallen.
Eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten
Bewährung setzte
es im Oktober 2002 für einen Hundebesitzer
ab.
Seine frei laufenden Hunde hatten im
November 2002 ein elfjähriges Mädchen
angefallen und verletzt.
Nationalratskommission will
Kampfhunde-Verbot
Bern
Die Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH ruft
die Gesetzgeber auf den Plan.
Im Kanton Zürich gilt ab sofort Leinen-
und Maulkorbpflicht.
Die nationalrätliche
Wissenschaftskommission (WBK) fordert ein gänzliches Verbot.
Der Ständerat seinerseits hatte sich bei
der Revision des Tierschutzgesetzes noch
mit den von Bundesrat Joseph Deiss «in
Kürze» versprochenen Massnahmen
zufrieden gegeben.
Der in der kleinen Kammer verabschiedete
Entwurf enthält denn auch kein Verbot von
Kampfhunden.
Er gibt den Bundesrat aber die Kompetenz,
Zucht und Haltung von bestimmten Tieren mit
Abnormitäten - insbesondere in Körperbau und
Verhalten - zu verbieten.
Gänzliches Verbot
Der nationalrätlichen
Wissenschaftskommission ging dieser
Vorschlag in Anbetracht des Todes
eines sechsjährigen Buben nicht weit genug:
Sie forderte ein gänzliches Verbot von
Kampfhunden.
An ihrer Sitzung vom Mittwoch kam sie auf
einen bereits bereinigten Artikel des
Tierschutzgesetzes zurück und hiess mit 15
zu 5 Stimmen folgende Bestimmung gut:
«Die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden
mit einem erheblichen Gefahrenpotential für
Menschen sind verboten.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten».
Der Antrag soll am Donnerstag dem
Nationalrat vorgelegt werden.
Die Nationalratskommission will
Kampfhunden nicht nur einen Maulkorb
anziehen, sondern ganz verbieten.
Dazu muss allerdings noch die WBK des
Ständerats dem Rückkommen auf den
Artikel zustimmen.
Zürich mit Sofortmassnahmen
Der Kanton Zürich mochte ein Verbot auf
Bundesebene nicht abwarten.
Dort gilt als Sofortmassnahme eine Leinen-
und Maulkorbpflicht für American Pitbull
Terrier, American Staffordshire Terrier,
Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.
Hunde dieser vier Rassen lösten am meisten
Ängste in der Bevölkerung aus, sagte der
Zürcher Regierungsrat Ruedi Jeker am
Mittwoch.
Definitive Massnahmen sollten sich auf die
Vorschläge abstützen, die derzeit auf
Bundesebene erarbeitet werden.
Solothurn wartet ab
Andere Kantone wollen diese Massnahmen
abwarten. So vertagte das Parlament des
Kantons Solothurn die Beratung des
Hundegesetzes, die für die nächste Woche
traktandiert war.
Wie die Solothurner Staatskanzlei
mitteilte, sollen die schärferen
Bestimmungen des Bundes in das kantonale
Gesetz einfliessen.
Maulkorbzwang in Zürich
Ab Freitag gilt im Kanton Zürich der
Leinen- und Maulkorbzwang für vier
Kampfhunderassen.
Bereits vor einer Woche hatte der
Zürcher Regierungsrat angekündigt,
Leinen- und Maulkorbzwang für vier
Hunderassen einzuführen.
Der Zürcher Regierungsrat hat nun die
betreffende Verordnungsbestimmung
verabschiedet.
Er reagierte damit auf die tödliche
Hunde-Attacke auf ein sechsjähriges Kind
in Oberglatt ZH. Die neue Bestimmung
wird nun am Freitag im Amstblatt
publiziert und ist ab dann gültig.
Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt im
öffentlichen Raum.
Die Sofortmassnahmen betreffen
den American Pitbull Terrier, den
American Staffordshire Terrier,
den Bullterrier und den Staffordshire
Bullterrier
sowie
Kreuzungen mit diesen Rassen.
Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt im
öffentlichen Raum.
Sobald Neuerungen auf Bundesebene in
Kraft getreten sind
respektive das kantonale Hundegesetz
überarbeitet ist,
überprüft der Regierungsrat die neue
Bestimmung,
wie er mitteilte.
Weitere Informationen des Veterinäramts
sind im Internet unter www.ds.zh.ch,
Hundewesen, verfügbar.
Kanton Luzern will das Hundegesetz
verschärfen
Nach der tödlichen Hundeattacke im
Kanton Zürich soll im Kanton Luzern
möglichst bald das Hundegesetz
verschärft werden.
Der Grosse Rat hat deshalb seiner
zuständigen Fachkommission einen
entsprechenden Auftrag erteilt.
Das Hundegesetz war ohnehin
traktandiert.
Dabei ging es in zweiter Lesung um die
Kennzeichnung der Hunde mit Mikro-Chips,
wie sie vom Bund vorgeschrieben wird.
Diese Chip-Pflicht geht auf die vor ein
paar Jahren
geführte Diskussion um gefährliche
Hunde zurück.
Nach der tödlichen Hundeattacke von
letzter Woche.
Der Grosse Rat im Kanton Luzern
sieht dringenden Handlungsbedarf.
Auch ein Halteverbot für solche
Tiere solle geschaffen werden.
Keine Entscheide unvorbereitet treffen
Für den Rat war Areggers Vorgehen
aber zu schnell.
Ruth Fuchs (FDP) sagte als
Sprecherin
der vorberatenden Kommission,
es sei nicht üblich,
in einer zweiten Lesung
unvorbereitet
so wichtige Entscheide zu fällen.
Unbestritten war aber,
dass Handlungsbedarf besteht.
Eine Minderheit des Rates war der
Ansicht,
dass das Gesetz mit der
Chip-Pflicht verabschiedet
und danach eine weitere
Gesetzesrevision in Angriff
genommenwerden solle.
Der Mehrheit ging dies aber zu
langsam.
Sie sprach sich dafür aus,
dass die bereits begonnene zweite
Lesung
sistiert und das Geschäft an die
vorberatenden
Kommissionzurückgeschickt wird.
Hier ein paar Fakten zu den
mittlerweile eingeschläferten
Hunden:
Die Untersuchungsrichterin machte
erste detaillierte Angaben,
wie es am Donnerstagmorgen zum Drama
kam,
bei dem ein 6-jähriges
Kindergartenkind von drei
Kampfhunden zerbissen wurde.
Besitzer und Wohnungsinhaber
hatten die sechs Hunde in
ein provisorisches Verließ auf der
Terrasse der Parterrewohnung
gesperrt.
Dies, weil die Hunde die Wohnung
völlig mit Fäkalien verdreckt
hatten.
In der Folge sei es drei Junghunden
gelungen, aus der provisorischen
Hütte zu flüchten, worauf sie beim
nahe gelegenen Weg auf das Kind
stießen und dieses angriffen.
Bei fünf der insgesamt sechs
Pitbulls handelte es sich um 15
Monate alte Jungtiere.
Diese hatte der Besitzer erst wenige
Tage zuvor aus Italien eingeführt,
um sie in der Schweiz zu verkaufen.
Die Jungtiere wurden laut
Untersuchungsrichterin Steinhauser
unter völlig
unzureichenden Bedingungen
bei der Mutter
des Besitzers in Italien aufgezogen.
Sie seien zehn Monate in einem
abgeschlossenen Raum gewesen,
niemals spazieren geführt
und
ohne Kontakte
zu anderen
Menschen oder Tieren
gehalten worden.
Die Tiere seien jedoch legal in
die Schweiz eingeführt worden,
sie verfügen über den
erforderlichen Hundechip und
Hundepass,
beides in Italien ausgestellt.
Werner Benz,
Mediensprecher der Kantonspolizei
bestätigte,
dass der Hundebesitzer
den Behörden bereits
einschlägig bekannt war.
Dies aufgrund eines Vorfalls im
April:
Damals erhielt die Polizei
ein Telefon aus der
Zürcher Oberländer Gemeinde
"Wetzikon"
wegen zwei herumstreunenden
Pitbulls.
Als die Polizei eintraf, hatte
derselbe Halter diese bereits wieder
eingefangen.
Diese Texte stammen aus dem Internet!!
...
(
Für eins der untere Links musst du
der Realplayer auf deinem Pc installiert haben.)
Liebe Menschen...macht euch jetzt
selber
einmal ein paar Gedanken
!!!!!
!?!?! Erlebnisse mit Menschen
!?!?!
Als "sogenannter Kampfhund" Halter
hat man immer die schlechteren
Karten,
egal wie lieb man ist!
Es vergeht kein Tag,
wo man es nicht zu spüren bekommt.
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