|
Hundeexperte Hans Schlegel aus
Gansingen über die Massnahmen
gegenüber gefährlichen Hunden
Stephanie
Federle

Hans Schlegel
hofft,
dass
zukünftig die Hunde noch zum
„Gassigehen"
laufen dürfen
Der tödliche
Beissunfall des sechsjährigen Suleymann
in Oberglatt (ZH) im Dezember 2005 hat
den Bund dazu veranlasst, Massnahmen
gegen gefährliche Hunde zu treffen.
Hundezüchter, Hans Schlegel aus
Gansingen, findet es unfair, alle
Kampfhundehalter auf gleiche Weise zu
behandeln.
Gansingen.
Hundexperte Hans Schlegel aus Gansingen
war in Bern anwesend, als die Massnahmen
betreffend gefährlichen Hunden eröffnet
wurden. Er vertrat die Interessen der
Schweizer Halterprüfung®.
Der Vorschlag der Massnahmen ist bis
jetzt noch im Vernehmlassungsverfahren.
Anfangs Februar wird voraussichtlich die
Verordnung der Öffentlichkeit
kommuniziert.
«An das neue Gesetz werden sich alle
Kantone halten müssen», sagt der
stellvertretende Kantonstierarzt, Dr.
Michel Laszlo.
Bis zum definitiven Entscheid gelten
aber weiterhin die in den Kantonen
bereits bestehenden Verordnungen.
Im Entwurf des Bundes steht, dass auf
nationaler Ebene eine rechtliche
Grundlage geschaffen werden soll, die es
ermöglicht, Kontrollen durchzuführen und
bei Bedarf, Massnahmen zu treffen. So
müssen Hundexperten, Tierärzte, Ärzte,
Polizei, Zoll und die Erzieher von
Hunden Beissunfälle den zuständigen
kantonalen Behörden melden.
Hans Schlegel ist hier in bezug auf
Hundeexperten anderer Meinung.
Ein Experte für verhaltensauffällige
Hunde gilt für ihn als Vertrauensperson.
„Wenn ein Besitzer aus eigener
Initiative mit einem Hund, der
verhaltensauffällig ist, zur Therapie
kommt, melde ich ihn nicht
profiltaktisch den Behörden, wenn dieser
die Einsicht hat, das Problem zu
beheben.
Hätte dieser Hund schon zugebissen,
müssten ja die Ärzte den Vorfall schon
gemeldet haben. Die doppelte bis
dreifache Meldepflicht wäre ein
Vertrauensbruch gegenüber dem
Hundehalter, der seine missliche Lage
mit seinem Vierbeiner erkannt hat und
das Problem in den Griff bekommen will",
so Schlegel.
Wenn ein Hund gefährlich ist und der
Besitzer die Einsicht einer Veränderung
verweigert, dann ist es von unserer
Seite Pflicht, diesen Hundehalter zu
melden, um die Sicherheit der
Bevölkerung nicht zu gefährden.
Dies kommt jedoch ganz selten vor. Wenn
ein Hund von den Behörden an unsere
Institution zugewiesen wird, dann sind
ja die Vorfälle bereits dokumentiert.
Eine zusätzliche Schwachstelle besteht
bei den unprofessionellen Hundeerzieher,
die nicht in der Lage sind, eine genaue
Abklärung durchzuführen.
Diese sind oft nicht in der Lage ein
störendes Verhalten von einer
Verhaltensstörung zu unterscheiden und
somit werden sich in der Zukunft
willkürliche Pauschalmassnahmen häufen.
Häufen werden sich auch die
Gegengutachten, weil der Hundehalter mit
den Massnahmen nicht einverstanden ist
und diese von einem Fachexperten
nochmals begutachten lässt.
Denn alle Massnahmen sind gesetzlich
anfechtbar und erhalten rechtliche
Anhörung.
Zusätzlich werden spezielle Massnahmen
für bestimmte Hunderassen vorgeschlagen.
Die Hundehalter der 13 aufgelisteten
Kampfhunderassen müssen sich bis zum 31.
März beim kantonalen Veterinäramt
melden. Zu den aufgelisteten Hunderassen
gehören unter anderem Rottweiler,
Bullterrier und Dobermann.
Diese Rassen
unterliegen der Maulkorb- und
Leinenpflicht, auch wenn die Besitzer
die Schweizerische Halterprüfung ablegt
haben. «Ich verstehe diese Massnahmen
nach erfolgreich abgeschlossener
Halterprüfung nicht, dass diese Hunde
jetzt wieder generell Leinenpflicht und
Maulkorb tragen müssen», so Schlegel.
Einerseits verordneten die Kantone die
Halterprüfung als Massnahme für
auffällige Hunde, befreiten diese Halter
nach bestandener Halterprüfung von den
Massnahmen und verordnen sie jetzt
wieder neu.
Gleichzeitig verweigern die
diskutierten Massnahmen jetzt den
Listenhunden eine Halterprüfung, auch
wenn diese noch nie Auffälligkeiten
zeigten, das macht doch absolut keinen
Sinn mehr. Im Klartext heisst das,
zuerst wird bestraft, dann wird von den
Massnahmen befreit und Monate später
wieder ohne Grund und Gesetzesgrundlage
wieder bestraft.
Nach seiner Meinung steht der Bund unter
dem enormen Druck der Blickpedition und
will die Bevölkerung mit diesen
Massnahmen nur beruhigen, indem er nun
ein Boulevardgesetz schafft. Dieses
Vorgehen wird sich sehr früh mit
Sicherheit als „Todgeburt" entlarven.
Spätestens, wenn ein Schäferhund oder
ein Retriever zugebissen hat.
Der Bund hat die Tatsache, dass
Schäferhunde am meisten zubeissen,
willkürlich und bewusst unter den Tisch
gewischt, obwohl diese die Statistiken
über Beissattacken ganz klar anführen.
Problematisch findet Schlegel, dass alle
Hundehalter - ob seriös oder nicht
seriös -, die Listenhunde besitzen, nun
durch diese Verordnung gleich behandelt
werden.
Für die 13 aufgeführten Hunde muss ein
vom Schweizer Rassehunde-Klub
anerkannter Abstammungsausweis
vorliegen, der die Qualität von Zucht
und Aufzucht garantiert.
Der Hund wird auf
Verhaltensauffälligkeiten geprüft.
Wenn das Tier
normal sozialisiert ist und gut gehalten
wird,
kann er bei seinem Besitzer bleiben.
Diese Kontrolle
kann aber auch dazu führen, dass ein
nicht sozialisiertes Tier beschlagnahmt
oder eingeschläfert werden muss. „Durch
diese Massnahmen fühlen sich
verantwortungsvolle Besitzer von
Listenhunden diskrimiert", weil ihnen
die Möglichkeit genommen wurde, sich als
seriöse Hundehalter zu beweisen, sagt
Hans Schlegel.
Zudem wird im Entwurf der neuen
Tierschutzverordnung klar,
dass der Pitbull in der Schweiz deshalb
verboten werden soll, weil dieser ein
Mischlingshund, d.h. keine anerkannte
Rasse ist, und die Zucht sich nicht
kontrollieren lässt.
"Das
Pitbull-Verbot diskriminiert somit alle
Mischlingshunde,
die jemals mit einem Bittbull
versehentlich gepaart wurden", sagt Hans
Schlegel.
Zudem lässt sich ein klarer
Rassennachweis gar nicht praktizieren.
Mit Vitamin B wird sehr schnell aus
einem Bittbull ein
„Labrador-Boxermischling", so wie dies
in Deutschland gang und gebe war. Denn
die Tierheime hatten gar keinen Platz
mehr für die vielen Hunde und waren
froh, wenn diese platziert werden
konnten, eben bewusst mit falschem
Namen.
Der Fachexperte ist überzeugt, dass
Rassenhunde nicht wesensfester als
Mischlingshunde sind.
Nur die Welpenaufzucht von Rassenhunden
ist etwas strukturierter und
nachvollziehbarer als bei
Mischlingshunden. Hans Schlegel führte
6478 Abklärungslektionen mit auf
Menschen aggressiv auffälligen Hunden in
den Jahren 1998 bis 2005 durch.
Jeder dritte Hund war ein Rassenhund mit
Abstammungsurkunde. Die Gesamtrangliste
führten hier erstaunlicherweise die
beliebten Schäferhunde, gefolgt von den
Retrievern, Dobermann, Deutsche Doggen,
Rottweiler und Pitbull-Terrier an.
Ein grosses


Schäferhunde, die sich bei Hans
Schlegels Abklärungen sehr aggressiv
gegen Menschen verhalten hatten,
verfügten alle über eine
unprofessionelle Schutzdiensterfahrung,
wobei die Halter mit den
Treibaktivitäten der Hunde masslos
überfordert waren.
In seinen Auswertungen erlernten 62
Prozent der Hunde das aggressive
Fehlverhalten
in einem kynologischen
Verein, 23 Prozent in einer Hundeschule
und lediglich 15 Prozent machten den
Hund unwissentlich und ohne
Fachkenntnisse aggressiv.
89 Prozent dieser geprüften Hundehalter
hatten die Hunde schon vor der
Schutzdienstausbildung nicht im Griff
und trotzdem wurden deren Hunde zum
Schutzdienst zugelassen und weiter
ausgebildet. „Hier setze ich eine
grosses Fragezeichen", sagt Hans
Schlegel. Er versteht nicht, dass
einerseits unauffällige Hundeliebhaber
von Listenhunden mit gravierenden und
tierschutzrelevanten Massnahmen bestraft
werden. Andererseits werden in
organisierten Vereinen, Junghunde und
Halter zum Schutzdienst bewusst
zugelassen, ohne die Halter auf deren
Umweltverhalten mit ihren Hunden zu
prüfen.
Die Statistik
zeigt, dass Schäferhunde, die nicht auf
der Massnahmen-Liste stehen, am meisten
zubeissen.
Hans Schlegel ist überzeugt, dass diese
Tatsache wegen der Beliebtheit des
Schäferhundes einfach unter den Tisch
gewischt und den Listenhunden zusätzlich
angelastet wird.
Im Jahr passieren 13'000 Beissunfälle in
der Schweiz.
In den letzten Jahren wurden lediglich
rund 106 American Staffordshier und
knapp 200 Pittbull-Terrier gezüchtet.
Die Spatzen pfeifen es vom Dach, dass
diese Hundepopulation, wenn
hochgerechnet nicht 13'000 mal zubeissen
konnte und die Tatsachen von der
Verbandslobby einmal mehr unter den
Tisch gekehrt wird.
Auch in kynologischen Vereinen der SKG
und privaten sportorientierten
Hundeschulen in der Schweiz, werden
weiterhin mit ohnehin verbotenen
Starkzwangmethoden, Hunde für
Schutzdienstwettkämpfe vorbereitet.
Ist das noch Sport und wie verhalten
sich diese Tiere in der Umwelt?
Gefahrpotential
nicht von der Rasse abhängig
„Was hier mit diesen Massnahmen
gegenüber Listenhunden und dem
Zuchtverbot von Pittbulls vor sich geht,
grenzt an „mafiose Zustände", so
Schlegel.
Der Hundexperte ist der Ansicht, dass
alle Fachexperten vom Bundesamt für
Veterinärwesen (BEVET) bis hin zu den
Politikern wissen, dass ein Rassenverbot
nichts bringt.
Wissenschaftliche Studien aus
Deutschland haben dies mehrfach
bewiesen. Gesetze sollen dort greifen,
wo die Gefahr auf die Bevölkerung durch
gefährliche Hunde offensichtlich oder
durch Anzeige bewiesen ist, und zwar
unabhängig von der Rasse. Ein Verbot von
Hunderassen ist überflüssig, denn es
gibt keine gefährlichen Hunderassen,
sehr wohl aber einzelne gefährliche
Hunde vom Dackel bis zum Bernhardiner.
Der Fachexperte schlägt vor, griffige
Massnahmen für gefährliche Hunde
unabhängig der Rassen zu formulieren und
durchzusetzen. Er befürwortet die vom
Bund vorgeschlagenen klaren Kontrollen
für das Anschaffen eines Gebrauchs- oder
eines Listenhundes sowie die
Sicherheitsmassnahmen aus dem
Massnahmenpaket. Der Interessent muss
einen Sachkundeausweis erbringen, einen
guten Leumund ausweisen und 20 Jahre alt
sein.
Für Sporthunde, die im Schutzdienst
ausgebildet werden, darf diese
Ausbildungsform erst nach bestandener
externer Halterprüfung erlaubt werden.
Eine vereinsinterne Anerkennung darf
nicht zugelassen werden.
Schlussendlich setzt er sich für die
Schweizer Halterprüfung® ein.
Diese soll anerkannter Ausweis auf
Bundesebene für den Hund und Hundehalter
gelten.
Hundehalter von
Listenhunden sollen bei bestandener
Prüfung sofort von den verfügten
Massnamen, wie Leinen- und
Maulkorbpflicht befreit werden.
|