«Seriöse Hundehalter werden diskriminiert"

Hundeexperte Hans Schlegel aus Gansingen über die Massnahmen

gegenüber gefährlichen Hunden

Stephanie Federle

Hans Schlegel

hofft,

dass

 zukünftig die Hunde noch zum

 „Gassigehen"

laufen dürfen

Der tödliche Beissunfall des sechsjährigen Suleymann in Oberglatt (ZH) im Dezember 2005 hat den Bund dazu veranlasst, Massnahmen gegen gefährliche Hunde zu treffen. Hundezüchter, Hans Schlegel aus Gansingen, findet es unfair, alle Kampfhundehalter auf gleiche Weise zu behandeln.

Gansingen.

Hundexperte Hans Schlegel aus Gansingen war in Bern anwesend, als die Massnahmen betreffend gefährlichen Hunden eröffnet wurden. Er vertrat die Interessen der Schweizer Halterprüfung®.

 Der Vorschlag der Massnahmen ist bis jetzt noch im Vernehmlassungsverfahren.

Anfangs Februar wird voraussichtlich die Verordnung der Öffentlichkeit kommuniziert.

«An das neue Gesetz werden sich alle Kantone halten müssen», sagt der stellvertretende Kantonstierarzt, Dr. Michel Laszlo.

Bis zum definitiven Entscheid gelten aber weiterhin die in den Kantonen bereits bestehenden Verordnungen.

 Im Entwurf des Bundes steht, dass auf nationaler Ebene eine rechtliche Grundlage geschaffen werden soll, die es ermöglicht, Kontrollen durchzuführen und bei Bedarf, Massnahmen zu treffen. So müssen Hundexperten, Tierärzte, Ärzte, Polizei, Zoll und die Erzieher von Hunden Beissunfälle den zuständigen kantonalen Behörden melden.

Hans Schlegel ist hier in bezug auf Hundeexperten anderer Meinung.

 Ein Experte für verhaltensauffällige Hunde gilt für ihn als Vertrauensperson.

 „Wenn ein Besitzer aus eigener Initiative mit einem Hund, der verhaltensauffällig ist, zur Therapie kommt, melde ich ihn nicht profiltaktisch den Behörden, wenn dieser die Einsicht hat, das Problem zu beheben.

 Hätte dieser Hund schon zugebissen, müssten ja die Ärzte den Vorfall schon gemeldet haben. Die doppelte bis dreifache Meldepflicht wäre ein Vertrauensbruch gegenüber dem Hundehalter, der seine missliche Lage mit seinem Vierbeiner erkannt hat und das Problem in den Griff bekommen will", so Schlegel.

Wenn ein Hund gefährlich ist und der Besitzer die Einsicht einer Veränderung verweigert, dann ist es von unserer Seite Pflicht, diesen Hundehalter zu melden, um die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden.

 Dies kommt jedoch ganz selten vor. Wenn ein Hund von den Behörden an unsere Institution zugewiesen wird, dann sind ja die Vorfälle bereits dokumentiert.

Eine zusätzliche Schwachstelle besteht bei den unprofessionellen Hundeerzieher, die nicht in der Lage sind, eine genaue Abklärung durchzuführen.

Diese sind oft nicht in der Lage ein störendes Verhalten von einer Verhaltensstörung zu unterscheiden und somit werden sich in der Zukunft willkürliche Pauschalmassnahmen häufen.

 Häufen werden sich auch die Gegengutachten, weil der Hundehalter mit den Massnahmen nicht einverstanden ist und diese von einem Fachexperten nochmals begutachten lässt.

Denn alle Massnahmen sind gesetzlich anfechtbar und erhalten rechtliche Anhörung.

Zusätzlich werden spezielle Massnahmen für bestimmte Hunderassen vorgeschlagen.

Die Hundehalter der 13 aufgelisteten Kampfhunderassen müssen sich bis zum 31. März beim kantonalen Veterinäramt melden. Zu den aufgelisteten Hunderassen gehören unter anderem Rottweiler,

 

Bullterrier und Dobermann.

 Diese Rassen unterliegen der Maulkorb- und Leinenpflicht, auch wenn die Besitzer die Schweizerische Halterprüfung ablegt haben. «Ich verstehe diese Massnahmen nach erfolgreich abgeschlossener Halterprüfung nicht, dass diese Hunde jetzt wieder generell Leinenpflicht und Maulkorb tragen müssen», so Schlegel. Einerseits verordneten die Kantone die Halterprüfung als Massnahme für auffällige Hunde, befreiten diese Halter nach bestandener Halterprüfung von den Massnahmen und verordnen sie jetzt wieder neu.

 Gleichzeitig verweigern die diskutierten Massnahmen jetzt den Listenhunden eine Halterprüfung, auch wenn diese noch nie Auffälligkeiten zeigten, das macht doch absolut keinen Sinn mehr. Im Klartext heisst das, zuerst wird bestraft, dann wird von den Massnahmen befreit und Monate später wieder ohne Grund und Gesetzesgrundlage wieder bestraft.

Nach seiner Meinung steht der Bund unter dem enormen Druck der Blickpedition und will die Bevölkerung mit diesen Massnahmen nur beruhigen, indem er nun ein Boulevardgesetz schafft. Dieses Vorgehen wird sich sehr früh mit Sicherheit als „Todgeburt" entlarven. Spätestens, wenn ein Schäferhund oder ein Retriever zugebissen hat.

Der Bund hat die Tatsache, dass Schäferhunde am meisten zubeissen, willkürlich und bewusst unter den Tisch gewischt, obwohl diese die Statistiken über Beissattacken ganz klar anführen.

Problematisch findet Schlegel, dass alle Hundehalter - ob seriös oder nicht seriös -, die Listenhunde besitzen, nun durch diese Verordnung gleich behandelt werden.

Für die 13 aufgeführten Hunde muss ein vom Schweizer Rassehunde-Klub anerkannter Abstammungsausweis vorliegen, der die Qualität von Zucht und Aufzucht garantiert.

Der Hund wird auf Verhaltensauffälligkeiten geprüft.

 Wenn das Tier normal sozialisiert ist und gut gehalten wird,

kann er bei seinem Besitzer bleiben.

Diese Kontrolle kann aber auch dazu führen, dass ein nicht sozialisiertes Tier beschlagnahmt oder eingeschläfert werden muss. „Durch diese Massnahmen fühlen sich verantwortungsvolle Besitzer von Listenhunden diskrimiert", weil ihnen die Möglichkeit genommen wurde, sich als seriöse Hundehalter zu beweisen, sagt Hans Schlegel.

Zudem wird im Entwurf der neuen Tierschutzverordnung klar,

dass der Pitbull in der Schweiz deshalb verboten werden soll, weil dieser ein Mischlingshund, d.h. keine anerkannte Rasse ist, und die Zucht sich nicht kontrollieren lässt.

"Das Pitbull-Verbot diskriminiert somit alle Mischlingshunde,

 die jemals mit einem Bittbull versehentlich gepaart wurden", sagt Hans Schlegel.

 Zudem lässt sich ein klarer Rassennachweis gar nicht praktizieren. Mit Vitamin B wird sehr schnell aus einem Bittbull ein „Labrador-Boxermischling", so wie dies in Deutschland gang und gebe war. Denn die Tierheime hatten gar keinen Platz mehr für die vielen Hunde und waren froh, wenn diese platziert werden konnten, eben bewusst mit falschem Namen.

Der Fachexperte ist überzeugt, dass Rassenhunde nicht wesensfester als Mischlingshunde sind.

Nur die Welpenaufzucht von Rassenhunden ist etwas strukturierter und nachvollziehbarer als bei Mischlingshunden. Hans Schlegel führte 6478 Abklärungslektionen mit auf Menschen aggressiv auffälligen Hunden in den Jahren 1998 bis 2005 durch.

Jeder dritte Hund war ein Rassenhund mit Abstammungsurkunde. Die Gesamtrangliste führten hier erstaunlicherweise die beliebten Schäferhunde, gefolgt von den Retrievern, Dobermann, Deutsche Doggen, Rottweiler und Pitbull-Terrier an.

Ein grosses

Schäferhunde, die sich bei Hans Schlegels Abklärungen sehr aggressiv gegen Menschen verhalten hatten, verfügten alle über eine unprofessionelle Schutzdiensterfahrung, wobei die Halter mit den Treibaktivitäten der Hunde masslos überfordert waren.

In seinen Auswertungen erlernten 62 Prozent der Hunde das aggressive Fehlverhalten in einem kynologischen Verein, 23 Prozent in einer Hundeschule und lediglich 15 Prozent machten den Hund unwissentlich und ohne Fachkenntnisse aggressiv.

 89 Prozent dieser geprüften Hundehalter hatten die Hunde schon vor der Schutzdienstausbildung nicht im Griff und trotzdem wurden deren Hunde zum Schutzdienst zugelassen und weiter ausgebildet. „Hier setze ich eine grosses Fragezeichen", sagt Hans Schlegel. Er versteht nicht, dass einerseits unauffällige Hundeliebhaber von Listenhunden mit gravierenden und tierschutzrelevanten Massnahmen bestraft werden. Andererseits werden in organisierten Vereinen, Junghunde und Halter zum Schutzdienst bewusst zugelassen, ohne die Halter auf deren Umweltverhalten mit ihren Hunden zu prüfen.

Die Statistik zeigt, dass Schäferhunde, die nicht auf der Massnahmen-Liste stehen, am meisten zubeissen.

Hans Schlegel ist überzeugt, dass diese Tatsache wegen der Beliebtheit des Schäferhundes einfach unter den Tisch gewischt und den Listenhunden zusätzlich angelastet wird.

Im Jahr passieren 13'000 Beissunfälle in der Schweiz.

In den letzten Jahren wurden lediglich rund 106 American Staffordshier und knapp 200 Pittbull-Terrier gezüchtet.

Die Spatzen pfeifen es vom Dach, dass diese Hundepopulation, wenn hochgerechnet nicht 13'000 mal zubeissen konnte und die Tatsachen von der Verbandslobby einmal mehr unter den Tisch gekehrt wird.

 

Auch in kynologischen Vereinen der SKG und privaten sportorientierten Hundeschulen in der Schweiz, werden weiterhin mit ohnehin verbotenen Starkzwangmethoden, Hunde für Schutzdienstwettkämpfe vorbereitet.

Ist das noch Sport und wie verhalten sich diese Tiere in der Umwelt?

Gefahrpotential nicht von der Rasse abhängig

„Was hier mit diesen Massnahmen gegenüber Listenhunden und dem Zuchtverbot von Pittbulls vor sich geht, grenzt an „mafiose Zustände", so Schlegel.

Der Hundexperte ist der Ansicht, dass alle Fachexperten vom Bundesamt für Veterinärwesen (BEVET) bis hin zu den Politikern wissen, dass ein Rassenverbot nichts bringt.

Wissenschaftliche Studien aus Deutschland haben dies mehrfach bewiesen. Gesetze sollen dort greifen, wo die Gefahr auf die Bevölkerung durch gefährliche Hunde offensichtlich oder durch Anzeige bewiesen ist, und zwar unabhängig von der Rasse. Ein Verbot von Hunderassen ist überflüssig, denn es gibt keine gefährlichen Hunderassen, sehr wohl aber einzelne gefährliche Hunde vom Dackel bis zum Bernhardiner.

Der Fachexperte schlägt vor, griffige Massnahmen für gefährliche Hunde unabhängig der Rassen zu formulieren und durchzusetzen. Er befürwortet die vom Bund vorgeschlagenen klaren Kontrollen für das Anschaffen eines Gebrauchs- oder eines Listenhundes sowie die Sicherheitsmassnahmen aus dem Massnahmenpaket. Der Interessent muss einen Sachkundeausweis erbringen, einen guten Leumund ausweisen und 20 Jahre alt sein.

 Für Sporthunde, die im Schutzdienst ausgebildet werden, darf diese Ausbildungsform erst nach bestandener externer Halterprüfung erlaubt werden.

Eine vereinsinterne Anerkennung darf nicht zugelassen werden.

Schlussendlich setzt er sich für die Schweizer Halterprüfung® ein.

Diese soll anerkannter Ausweis auf Bundesebene für den Hund und Hundehalter gelten.

 Hundehalter von Listenhunden sollen bei bestandener Prüfung sofort von den verfügten Massnamen, wie Leinen- und Maulkorbpflicht befreit werden.

 


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Letzte Aktualisierung : Montag, 22. Oktober 2007